Mit der Verleihung des Wladimir-Ordens 4. Klasse für langjährige Dienste im Zarenreich war die Erhebung in den erblichen Adelsstand verbunden.
Wichtiger als das „von“ vor dem Namen Hagen, welches ab 1856 samt Wappen gezeigt werden konnte, waren die damit verbundenen Einkünfte, die man als ein Ruhestandsgehalt bezeichnen kann.
Weitere Details finden Sie im pdf-Dokument